Gerard Kerkvliet
Gutachten
Rudolf Steiner über das Judentum
Zum ersten Mal wurde kürzlich durch eine von der Anthroposophischen Gesellschaft in den Niederlanden berufene Kommission das Gesamtwerk Steiners systematisch auf das Thema der "Rassen" hin untersucht. Ausgangspunkt dafür waren die auch in den Niederlanden aufgekommenen Rassismus-Verdächtigungen gegenüber Anthroposophie und Waldorfpädagogik. In einem Abschlussbericht hat die Kommission jetzt auch ihre Ergebnisse zu der Frage vorgelegt, ob es bei Steiner antisemitische Äußerungen gibt. Wir dokumentieren Auszüge aus einer Erklärung der Anthroposophischen Gesellschaft der Niederlande zum Bericht der Komission.
Die niederländische Kommission "Anthroposophie und die Frage der Rassen" hat am Samstag, den 1. April 2000 ihren Abschlussbericht dem Vorstand der Anthroposophischen Gesellschaft in den Niederlanden vorgelegt. In diesem Abschlussbericht bestätigt die Kommission ihr früheres Ergebnis aus dem Zwischenbericht vom Februar 1998 (in deutscher Übersetzung erschienen in der Schriftenreihe Kontext, Band 1 im Info3 Verlag). Demnach enthält das Gesamtwerk Rudolf Steiners (1861-1925) weder eine Rassenlehre noch kommen Aussagen vor, die in der Absicht getroffen wurden, Menschen oder Personengruppen wegen ihrer Rassenzugehörigkeit zu beleidigen und die deshalb als rassistisch angesehen werden könnten. Nach dem Urteil der Kommission enthält das Gesamtwerk Rudolf Steiners jedoch eine Anzahl von Aussagen, die nach heutigen Maßstäben diskriminierenden Charakters sind oder als diskriminierend erfahren werden könnten.
Die Kommission folgert, dass 16 Aussagen Rudolf Steiners wenn sie heute als eigene Behauptung in der Öffentlichkeit vertreten würden nach niederländischem Recht wegen ihres diskriminierenden Charakters strafbar wären; das sind vier mehr als in dem Zwischenbericht ermittelt. Eines davon wurde, wie in seiner Autobiographie nachgelesen werden kann, bereits zu Lebzeiten Steiners von einem jüdischen Bekannten als verletzend erfahren.
Die Kommission empfiehlt, diese Stellen aus der Rudolf-Steiner-Gesamtausgabe künftig nur noch kommentiert zu veröffentlichen. Das gilt auch für die Zitate der Gruppe 2, die zwar nicht als diskriminierend im Sinne des heutigen Strafrechtes eingestuft wurden, die jedoch in der Gefahr stehen, ohne entsprechende Interpretation leicht missverstanden zu werden oder im geringeren Maße als diskriminierend erfahren zu werden (beispielsweise durch die zeitgebundene Wortwahl oder durch Verwendung anthroposophischer Fachbegriffe). In dem Zwischenbericht wurden 50 solcher Zitate genannt; im Abschlussbericht sind es 67. In die Gruppe 3 wurden alle Zitate eingestuft, die weder diskriminierenden Charakters sind noch einer Kommentierung bedürfen. Es betrifft alle übrigen der 162 untersuchten Zitate.
Abweichende Bedeutung
Die Verantwortung für die Wiedergabe der Auffassungen Steiners im Sinne eines eigenen Standpunktes liegt bei den heutigen Autoren und Rednern in der Regel Anthroposophen. Sie sollten sich vergegenwärtigen, dass be-stimmte Begriffe und Aussagen, auch wenn sie von Steiner ausschließlich im beschreibenden, charakterisierenden Sinne verwendet wurden heute emotionsbeladen sind und ungewollt eine diskriminierende Wirkung haben können. Es handelt sich hierbei um die Verantwortung von Rednern und Autoren gegenüber heutigen Zuhörern und Lesern, einschließlich möglicher Angehöriger ethnischer Minderheiten.
Weil die Bedeutung der Begriffe sich mit der Zeit ändert, kann die wortwörtliche Wiedergabe von Zitaten Rudolf Steiners deren Inhalt verändern. Überholte Begriffsbedeutungen können einen durchaus nachteiligen Eindruck vermitteln. Das Zitat zum Beispiel, auch Neger seien Menschen, kann im heutigen Kontext ernsthaft diskriminierend wirken. Ende des 19. und Anfang des 20. Jahrhunderts wurden die nicht-europäischen Völker und Rassen im Allgemeinen nicht selbstverständlich zu der gleichen Art europäischer Menschen gerechnet. Vor diesem Hintergrund damaliger Denkgewohnheiten dürfte das Zitat damals eine geradezu emanzipatorische Aussage bedeutet haben.
Judentum und Zionismus
Die Kommission hat für ihren Abschluss-bericht auch die Auffassungen und Aussagen Steiners über Juden, das Judentum sowie über den Zionismus ausgewertet und beurteilt. Dieser Teil der Studie zeigt, dass Rudolf Steiner sich stark gegen die Verschmelzung der Begriffe "Rasse" und "Volk" zu dem einheitlichen Begriff der "Nation" gewehrt hat. In diesem Zusammenhang zeigt er sich allgemein als Gegner der Bildung ethnisch homogener Staaten. Aus diesem Grund hat er sich zu seiner Zeit auch prinzipiell gegen den Zionismus als staatsbildende Idee ausgesprochen und sich für die Integration des Judentums in eine gemeinsame, jedoch differenzierte europäische Kultur eingesetzt. Die Zugehörigkeit zum Judentum war für ihn eine religiöse Frage, die mit der individuellen und kulturellen Freiheit, zusammenhängt, nicht jedoch als Grundlage zur Bildung eines eigenen Staates verstanden werden kann.
Die Studie erklärt andererseits auch, warum und welche von Steiners Aussagen über das Judentum und den Zionismus zu Missverständnissen und Kritik Anlass gegeben haben. 1897 polemisierte Steiner als Essayist im Magazin für Litteratur scharf und persönlich gegen die Gründer des Zionismus, Herzl und Nordau. Er warf ihnen Übertreibung und Missbrauch des zur damaligen Zeit aufkommenden Antisemitismus für ihre eigenen politischen Ziele vor, während die Pogrome in Russland bereits einen Flüchtlingsstrom Richtung Deutschland und Österreich verursacht hatten. Weil Steiner damit im Wesentlichen die Vision der Assimilation vertrat, die auch an anderen Stellen von ihm vertreten wird, kann Steiner nach Auffassung der Kommission unmöglich des Antisemitismus beschuldigt werden, auch wenn er zu diesem Zeitpunkt dessen Gefahr unterschätzte. Nichtsdestoweniger könne allein schon der bagatellisierende Charakter seines Urteils und die benutzten Formulierungen in dem betreffenden Essay nach dem Trauma des Holocaust in unserer Zeit als ernsthaft diskriminierend erlebt werden. Deshalb hat die Kommission das betreffende Zitat in die Gruppe 1 (Aussagen mit heute diskriminierendem Charakter, die Redaktion) eingeordnet.
Das gilt auch für eine Äußerung in einem Aufsatz über die Rolle des Judentums in der Weltgeschichte, den der 27-jährige Steiner in einer Buchrezension für die Deutsche Wochenschrift 1888 veröffentlichte. Steiner stellte die Eigenständigkeit des Judentums als isolierte Gruppierung innerhalb Europas in Frage, während er gleichzeitig den günstigen Einfluss des Judentums auf die europäische Kultur in einem breiteren Zusammenhang würdigte. Eine Stelle, die in diesem Zusammenhang auf Kritik gestoßen ist, lautet: "Das Judentum als solches hat sich aber längst ausgelebt, hat keine Berechtigung innerhalb des modernen Völkerlebens, und dass es sich dennoch erhalten hat, ist ein Fehler der Weltgeschichte, dessen Folgen nicht ausbleiben konnten." (In Rudolf Steiner Gesamtausgabe Band 32)
Steiner war selbst betroffen, als dieser Artikel von seinem eigenen jüdischen Arbeitgeber Specht dessen Kinder er als Hauslehrer unterrichtete als für Juden verletzend erlebt wurde. Aus diesem Grund pflichtet die Kommission Steiners Biograph Christoph Lindenberg bei, der diese Stelle als "Entgleisung" qualifizierte. Sie selbst stellt fest, dass an der betreffenden Stelle eine "zu scharfe Formulierung" für den eigentlich gemeinten Standpunkt der Assimilation verwendet wurde. "Heute, nach dem Holocaust, kann diese Formulierung selbstverständlich nicht mehr in anständiger Weise verwendet werden. Für die Kommission ist diese Formulierung, wenn sie heute aktuell verwendet würde, ernsthaft diskriminierend gegenüber Juden" urteilt die Kommission im Wortlaut.
Anfängliche Unterschätzung des Antisemitismus
Rudolf Steiner widersetzte sich am Ende des 19. Jahrhunderts vehement den Plänen Theodor Herzls unter dem von ihm formulierten Zionismus, der dem Judentum einen staatlichen Rahmen, eine "Heimstätte", verleihen wollte. Später hat Steiner seine Auffassung konsequent erweitert und alle im Selbstbestimmungsrecht der Völker legitimierten Gründungen ethnisch homogener Staaten stark kritisiert. Im Übrigen stellt die Kommission überraschend fest, dass Rudolf Steiner und sein Zeitgenosse Theodor Herzl als junge Intellektuelle zu wesentlichen Themen fast identische Auffassungen vertraten. Beide befürworteten die Emanzipation der Juden, beide schätzen den aufkommenden Antisemitismus am Ende des 19. Jahrhunderts anfänglich als ungefährlich ein und beide waren schockiert von der Affäre um Dreyfus, und waren (wie sich später herausstellte: zu Recht) von dessen Unschuld überzeugt.
Aus dem ergänzenden Material geht hervor, dass Steiner den Antisemitismus schwer unterschätzte, aber sein diesbezügliches Urteil um 1900 revidierte. Ab 1901 bekämpfte er ihn ebenso unumwunden, wie er den Rest seines Lebens bis 1925 dringendst vor der Gefahr des aufkommenden Nationalismus warnte. In dem Zeitraum ab 1900, als Steiner einem Kreis von Künstlern und Intellektuellen um den gerade verstorbenen jüdischen Schriftsteller Jacobowski angehörte, war ihm die Gefahr des Antisemitismus präsent.
In jener Zeit schrieb er, die Hartnäckigkeit antisemitischer Empfindungen bei den Studenten und in der Bevölkerung so nicht erwartet zu haben. Er war davon ausgegangen, dass diese Empfindungen immer mehr als unberechtigt erkannt und daher überwunden werden würden. Unter Einfluss unter anderem des damals radikalen Politikers Georg von Schönerer stellten sie sich als alles andere als ein Überbleibsel alter Zeiten heraus. Steiner bezog wiederholt und unumwunden Stellung in den Mitteilungen des Vereins zur Abwehr des Antisemitismus, unter anderem in einer Artikelserie unter dem Titel Verschämter Antisemitismus.
Den Antisemitismus hatte er mittlerweile als "Gefahr sowohl für Juden als für Nichtjuden" und als "Kulturkrankheit" erkannt, die aus einer Gesinnung hervorging, gegen die nicht deutlich genug Stellung bezogen werden kann. In diesem Zusammenhang ist es bezeichnend für Steiners konsequente Haltung, dass er bereits 1919 die berüchtigten Protokolle der Weisen von Zion als antisemitische Fälschung bezeichnete, zwei Jahre bevor die britische The Times dies ausführlich belegen konnte. Unveränderlich blieb er aber der Meinung, dass die Zeit der Eigenständigkeit des Judentums als städtische Diaspora, ebenso wie die anderer Völker, vorbei war, und, zitiert nach seinem Zeitgenossen Kunowski, verschmelzen müsse "in der Glut einer neuen Kultur, die den Rassenhass verbrennt".
Gleichbehandlung der "Rassen"
Die Kommission bedauert, dass in der öffentlichen Diskussion um Anthroposophie und Rassismus die Gesellschaftstheorie Rudolf Steiners bisher außer Acht geblieben ist. Am Ende des 19. Jahrhunderts hat in der Auffassung Steiners ein neues Zeitalter begonnen. Eines der wichtigsten Kennzeichen dieser neuen Ära ist das kosmopolitische Element, die Bestrebung, nationalistische Tendenzen und die Unterscheidung der Rassen zu überwinden. Unter anderem deshalb setzte Steiner sich als Reaktion auf den Ersten Weltkrieg aktiv für seine Gesellschaftsvision, die sogenannte "soziale Dreigliederung" ein. Maßgeblich ist darin die Bedeutung, die Steiner der Freiheit des Individuums beimisst, das sich immer stärker aus den alten Formen der Gruppenbindung befreit.
Steiner hat den Versuch unternommen, die Verschiedenheit der Rassen und insbesondere der Völker mit dem Ziel zu beschreiben, ein besseres gegenseitiges Verständnis zu ermöglichen. In Bezug auf die Rassen war er der Meinung, dass eine Betonung ihrer Unterschiedlichkeit nicht mehr zeitgemäß sei. In der Diskussion um die "soziale Frage" nach dem Ersten Weltkrieg setzte Steiner sich nicht nur für Kulturvielfalt, sondern gleichermaßen für die Gleichberechtigung der Angehörigen verschiedener Völker und Abstammungen als allgemein gültiges Gesetz ein. Das war in einer Zeit, in der Gleichheit vor dem Gesetz noch keineswegs selbstverständlich war noch nicht einmal innerhalb der weißen Bevölkerung. Der vorliegende Abschlußbericht erwähnt in diesem Zusammenhang die Tatsache, dass die Friedenskonferenz von Versailles sogar den Vorschlag verworfen hat, die Gleichbehandlung der Rassen in die Völkerbundcharta aufzunehmen.
Kritik an Wilson
Steiner wandte sich ausdrücklich gegen jeden Versuch, die Begriffe "Rasse" und "Volk" zum neuen Begriff der "Nation" zusammenzuziehen. Anlässlich seiner Kritik am amerikanischen Präsidenten Woodrow Wilson und dessen Doktrin eines Selbstbestimmungsrechtes der Völker hat Steiner eindringlich vor der Gefahr des aufkommenden Nationalismus gewarnt. Merkwürdigerweise wurde Steiners Warnung vor der Begriffsverbindung von Rasse und Nation in der öffentlichen Diskussion bisher nicht erwähnt, schreibt die Kommission.
Wilson wurde von Steiner wiederholt mit dem Argument angegriffen, ein solches Selbstbestimmungsrecht führe zwangsläufig zum Fremdenhass und der Bestrebung, ethnisch homogene Nationen zu bilden. Des Weiteren habe Wilson geflissentlich übersehen, dass versucht wird, die Frage, was ein "Volk" ist, mittels politischer Debatten zu entscheiden und dass sie damit der Willkür nationalistisch orientierter Politiker unterworfen werden könnte, mit allen Folgen, die sich daraus ergeben. Jeder Versuch, die Frage nach der Volkszugehörigkeit eindeutig zu beantworten, führe zwangsläufig zu der Bestrebung, "sauberes Blut" zu selektieren. Steiner erwähnte in seiner Kritik an Wilson den ethnischen Kampf in dem damals sich bildenden Jugoslawien als Beispiel für die Folgen nationalistischer Selbstbestimmungsbemühungen.
Untersuchung der Kritik
Die Kommission geht auch der Kritik nach, wonach der Anthroposophie unter anderem eine Nähe zur Ideologie des Nationalsozialismus vorgeworfen wird sowie fehlende Stellungnahmen gegen die Nazis in den dreißiger Jahren bemängelt werden. Zu dem ersten Vorwurf stellt die Kommission klar, dass keinerlei inhärente Beziehung der Anthroposophie zu Ideologien, die auf Rassismus, Faschismus oder Antisemitismus beruhen, besteht. Die Weltanschauung Steiners, in der Rasseneigenschaften für die Zukunft keinerlei Bedeutung beigemessen wird und Rassenvorurteile sowie Nationalismen überwunden werden sollen, widerspricht der Blut-und-Boden-Theorie der Nazis. Das geht auch aus der Begründung des Verbots der Anthroposophischen Gesellschaft in Deutschland durch die Nazis im Jahre 1935 hervor.
Unabhängig von dieser grundsätzlichen Erwägung anerkennt die Kommission die Möglichkeit berechtigter Kritik gegenüber bestimmten zeitgeschichtlichen Verbindungen von einzelnen Anthroposophen zu den Nazis. Diese Beziehungen existierten konkret, was unter anderem aus dem Werk des Historikers Uwe Werner hervorgeht (Anthroposophen in der Zeit des Nationalsozialismus, 1999). Nach Ansicht der Kommission zeigt die Geschichte, dass auch eine Mitgliedschaft in der Anthroposophischen Gesellschaft keine Garantie dafür war, dass der Betreffende sich unter allen Umständen aktiv gegen rassistische oder faschistische Einflüsse wehrt. Andererseits kann auch belegt werden, dass es Anthroposophen in der Widerstandsbewegung gegeben hat, was die Kommission ausdrücklich als Tatsache, nicht als Entschuldigung erwähnt.
Die Kommission weist in diesem Zusammenhang auf die Tatsache hin, dass auch Anthroposophen zu kompromittierenden Maßnahmen gegriffen haben, zum Beispiel als der Vorstand der Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft 1935 einen "Ariernachweis" für Rudolf Steiner beantragte um dem drohenden Verbot der Anthroposophischen Gesellschaft in Deutschland entgegenzuwirken. Die Kritik, von anthroposophischer Seite sei kein nennenswerter Widerstand gegen die Nazidiktatur zu verzeichnen, bezeichnet die Kommission insofern als berechtigt, als der Vorstand der Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft tatsächlich nichts gegen das Regime unternommen hat, eine Tatsache die "selbstverständlich äußerst bedauerlich ist".
Selektive Entrüstung
Zum Schluss weist die Kommission erneut darauf hin, dass es in den Niederlanden kaum vorgekommen ist, historische Veröffentlichungen wie diejenigen Rudolf Steiners, dermaßen streng einer Überprüfung zu unterziehen. Sie schreibt: "Die Zahl der Seiten, auf der Aussagen vorkommen, die als diskriminierend erlebt werden können, umfaßt weniger als ein Promille der gut 89.000 Seiten umfassenden Rudolf-Steiner-Gesamtausgabe. Anthroposophie und Sozialdarwinismus widersprechen sich. Unterstellungen, Rassismus wäre der Anthroposophie inhärent oder Steiner wäre in konzeptioneller Hinsicht ein Wegbereiter des Holocaust, haben sich als kategorisch unrichtig erwiesen. Die Kommission kommt zu der festen Überzeugung, "dass Rudolf Steiner im Vergleich zu anderen Vorkriegsautoren und Autoren des 19. und 20. Jahrhunderts (etwa Hegel oder Albert Schweitzer) das Opfer selektiver Entrüstung geworden ist."
Der Autor ist Pressesprecher der Anthroposophischen Gesellschaft der Niederlande.
Übersetzung: Ramon Brüll
Anmerkung:
Der vorliegende Text ist eine Kurzzusammenfassung des 720 Seiten umfassenden Abschlussberichtes der Kommission Anthroposophie und die Frage der Rassen und ausschließlich für Medienzwecke bestimmt. Für wissenschaftliche Zwecke wird auf den Originalbericht in niederländischer Sprache verwiesen, der von der Antroposofische Vereniging in Nederland herausgegeben wurde. Der Originalbericht kann gegen Voreinsendung eines Euroschecks über NLG 151 oder DM 135 oder SFR 110 bei der Antroposofische Vereniging in Nederland, Boslaan 15, 3701 CH Zeist, Niederlande, bezogen werden.
Über die Veröffentlichung des Abschlussberichtes in deutscher Sprache wurde noch nicht entschieden. Es liegt eine autorisierte Übersetzung des Zwischenberichtes unter dem Titel Anthroposophie und die Frage der Rassen, herausgegeben im Info3-Verlag, Frankfurt am Main, 1998, vor (ISBN 3-924391-24-6, 348 Seiten, DM 36,-), die bei uns bestellt werden kann.
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